Wenn mal etwas nicht zu sehen sein soll ...

 

… begnügen sich viele damit, die entsprechenden Flächen zu „verpixeln“.

 

Es kommt immer wieder vor, dass Gegenstände, die sich in einem Raum befinden, nicht auf einem Bild, das veröffentlicht werden soll, zu sehen sein dürfen. Wenn man vor dem Foto­termin darüber informiert ist, wird man diese Gegenstände im Allgemeinen als erstes wegräumen. Das ist nicht immer möglich. Manchmal fällt dem Bewohner der Liegenschaft erst beim Betrachten auf, was er nicht der Öffentlichkeit zeigen möchte. Dann müssen diese Gegenstände in der Nachbearbeitung unkenntlich gemacht werden.

 

Eine gängige Methode ist es, die entsprechenden Flächen des Bildes zu verpixeln. Das kommt dem Bild meist nicht gut. Der Betrachter fragt sich, warum diese Flächen so aussehen. Eigentlich soll er ja einen Raumeindruck erhalten. Im vorliegenden Fall befanden sich im Raum viele persönliche Fotos, die zwar im Exposé aufgrund ihrer Größe nicht zu erkennen gewesen wären jedoch trotzdem unkenntlich gemacht werden sollten. Anstatt die Fotos zur verpixeln, wurden in der Nachbearbeitung andere Fotos darüber gelegt. Hierzu wurde im Bearbeitungswerkzeug eine neue Ebene geöffnet. Auf dieser Ebene wurden verschiedene Bilder abgelegt. Mit Hilfe des Perspektivwerkzeugs konnte man dann die einzelnen Bilder zu perspektivisch korrekt an ihrem Platz bewegen. Danach mussten sie noch in Farbton, Helligkeit und Kontrast angepasst werden. In der Abbildung ist ein Bildausschnitt einmal verpixelt und einmal in der beschriebenen Technik angepasst dargestellt.

 

Gegenüberstellung zweier Immobilienfotos, links werden Teile verpixelt, rechts mit Fotos überdeckt
Die "Verpixelung" lenkt mehr ab als die Überdeckung mit Bildern.

 

Bei Außenaufnahmen wird oft gewünscht, Nummernschilder unkenntlich zu machen. Auch dabei wird oft verpixelt. Auch hierbei gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten (z.B. durch weiße/graue Fläche ersetzt, verwischt oder ein Phantasie-Nummernschild darüber gelegt). Das ist sicher auch Geschmackssache.